Automatisches Schweizer Bürgerrecht des Kindes (ausländischer Eltern) bei Geburt in der Schweiz, wenn mindestens ein Elternteil die Aufenthaltsbewilligung C besitzt

Auteur
Almir und Halil
Statut
Eingereicht

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Gegenwärtig erhält ein in der Schweiz geborenes Kind das Schweizer Bürgerrecht erst, wenn ein Elternteil im Besitz der Schweizer Staatsangehörigkeit ist oder wenn fünf Jahre Volks- oder Mittelschulstufe absolviert wurden. Da Kinder ausländischer Eltern bei Geburt in der Schweiz keine Gelegenheit auf das Schweizer Bürgerrecht haben, soll eine kleine Veränderung dieses Gesetztes verabschiedet werden: Kinder, dessen ausländische Eltern mindestens den Aufenthaltstitel C besitzen, sollen ein automatisches Recht auf die Schweizer Bürgerschaft haben. Denn diese Kinder werden in das Leben in der Schweiz integriert und werden die obligatorische Volksschule in der Schweiz besuchen.

Timeline

18.03.22

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