Velofahrende sind rechtlich schutzlos gegenüber zu engem Überholen. Was gedenken Sie diesbezüglich zu unternehmen?

Autore
Quirin
Kanal / Trägerschaft

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Anders als in Nachbarländern gibt es in der Schweiz… — keinen Mindestabstand zum Überholen von Velos, — kein Verbotsschild betreffend Vorbeifahren an einspurigen Fahrzeugen, — noch sind Helm-Dashcam-Aufnahmen rechtlich zulässig. Welchen Punkt sind Sie bereit zu ändern? Der derzeit gültige «angemessener Abstand» kann von Radfahrenden weder eingefordert noch nachgewiesen werden – und wird in der Regel erst beurteilt, wenn es zu spät ist, d.h. bei einem Unfall.

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Umsetzung

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Timeline

24.08.20

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