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Im Moment wird im Schweizer Strafrecht nur die vaginale Penetration einer Frau durch einen Mann unter Gewaltanwendung als Vergewaltigung geahndet. Zudem gilt der Nein-ist-Nein Vorschlag, so dass es nur Vergewaltigung ist, wenn niemand dem Sexuellenverkehr widerspricht.
Ich finde es unverantwortlich, dass bei uns diese Umstände gelten, zumal das Strafmass meist für andere Fälle von Sexuellemübergriff nicht ausreichend ist.
Timeline
28.06.22
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