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Lukas P. Spichiger So., 26.02.2023 - 04:15
Beschreibung des Anliegens
Meiner Meinung nach sollte im betreibungsrechtlichen Existenzminimum auch die Steuern eingerechnet werden. Denn während einer Lohnverpfändung reicht es oft nicht mehr ganz für die Steuern. So entstehen während dem Abbezahlen der eigentlichen Schulden, neue Schulden beim Steueramt. Dieser Schuldenteufelskreis sollte man einfacher wieder verlassen können, denn es sollte im Interesse der Allgemeinheit sein, dass mehr Bürger und Bürgerinnen sich wirtschaftlich selbst tragen können und nicht aus Schuldengründen auf die Sozialhilfe angewiesen sind.
Timeline
16.02.23
Anliegen eingereicht.
Für eine Schweiz ohne Schulden! !! :-)