Heutiges Problem:
Die Schweiz erhebt bereits eine Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die auf allen öffentlichen Strassen für Lastkraftwagen (Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gilt. Diese Abgabe berücksichtigt die gefahrenen Kilometer, das zulässige Gesamtgewicht sowie die Emissionsklasse des Fahrzeugs. Dennoch verursacht der Schwerverkehr weiterhin erhebliche Schäden an der Strasseninfrastruktur, die hohe Sanierungskosten nach sich ziehen.
Ein einzelner Lkw mit einem Gesamtgewicht von 40 Tonnen verursacht etwa so viel Strassenschaden wie 50.000 Pkw. Dadurch müssen jährlich zahlreiche Strassenabschnitte erneuert werden, was nicht nur hohe finanzielle Kosten mit sich bringt, sondern auch erhebliche Umweltauswirkungen durch Materialverbrauch und CO₂-Emissionen hat.
Unsere Idee:
Um die LSVA noch effizienter zu gestalten und die verursachten Schäden gerechter zu kompensieren, schlagen wir eine gezielte Anpassung der bestehenden Abgabe vor. Diese soll eine stärkere Gewichtung auf besonders schwere Fahrzeuge legen und gleichzeitig Anreize für umweltfreundliche Alternativen setzen.
Vorgeschlagene Anpassungen:
1. Erhöhung der LSVA für schwerere Lkw:
o Der bestehende Tarif der LSVA soll angepasst werden, sodass Lkw mit einem höheren Gesamtgewicht progressiv mehr zahlen.
o Besonders schwere Fahrzeuge über 26 Tonnen sollen mit einem zusätzlichen Kostensatz belegt werden, um die proportional höheren Strassenschäden zu berücksichtigen.
2. Förderung emissionsarmer Fahrzeuge:
o Lkw mit alternativen Antrieben (z. B. Elektro- oder Wasserstoff) sollen stärkere Vergünstigungen innerhalb der LSVA erhalten.
o Unternehmen, die nachweislich emissionsärmere Transportmittel nutzen, könnten durch niedrigere LSVA-Sätze finanziell entlastet werden.
3. Zweckgebundene Verwendung der LSVA-Einnahmen:
o Die zusätzlichen Einnahmen aus der angepassten LSVA sollen gezielt in die Sanierung und den nachhaltigen Ausbau der Strasseninfrastruktur fliessen.
o Ein Teil der Mittel soll verstärkt in den Ausbau des Schienengüterverkehrs investiert werden, um eine attraktivere Alternative zum Strassentransport zu schaffen.
4. Begrenzung der Anzahl an Lkw pro Unternehmen:
o Um zu verhindern, dass Unternehmen die angepasste LSVA durch eine höhere Anzahl kleinerer Lkw umgehen, soll eine Begrenzung der zugelassenen Fahrzeuge pro Unternehmen eingeführt werden.
o Dies stellt sicher, dass der Schwerverkehr insgesamt reduziert wird und die Strassenbelastung verringert wird.
Vorteile der angepassten LSVA:
✅ Reduzierung der Strassenschäden: Eine stärkere Differenzierung nach Gewicht führt dazu, dass besonders schwere Lkw mehr zu den Instandhaltungskosten beitragen müssen.
✅ Umweltschonender Transport: Durch finanzielle Anreize für emissionsarme Fahrzeuge wird ein nachhaltigerer Transport gefördert.
✅ Fairere Verteilung der Kosten: Die Anpassung der LSVA stellt sicher, dass die Verursacher der Strassenschäden angemessen zur Kasse gebeten werden, anstatt dass diese Kosten von der Allgemeinheit getragen werden.
✅ Verhinderung von Umgehungsstrategien: Die Begrenzung der Lkw-Anzahl pro Unternehmen verhindert, dass Unternehmen durch den Einsatz mehrerer kleinerer Fahrzeuge versuchen, die LSVA zu umgehen.
Durch diese gezielte Weiterentwicklung der LSVA kann die Schweiz nicht nur ihre Strasseninfrastruktur nachhaltig finanzieren, sondern auch einen wichtigen Schritt in Richtung umweltfreundlicherer Mobilität setzen.
Timeline
11.02.25
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