Vorschlag, dass Schulkinder von Migrantinnen und Migranten besser integriert werden und systematische Anstachelung von Konflikten durch Erwachsene in der Schule künftig verhindern. Beispielsweise mit folgendem Artikel im Strafgesetzbuch:
Zwölfter Titel: Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden
Störung der staatlichen Integrationsbemühungen
Art. 259a StGB
Wer vorsätzlich gegen Integrationsbemühungen des Staates auf Kinder im obligatorischen Schulalter einwirkt, mit der Folge, dass diese wiederholt massgeblich den Schulunterricht stören, die Lehrperson nicht respektieren, das geordnete Zusammenleben in der christlich abendländischen Kultur stören oder Gesellschaftskonflikte massgeblich fördern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft, wenn der Täter seine Funktion gegenüber Abhängigen, insbesondere als Lehrer oder religiöser Führer, missbraucht.
Timeline
18.03.25
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