Optimierung des S-Status zur besseren Integration und Effizienzsteigerung

Autor
Mike (Mykhailo…
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Beschreibung des Anliegens

Der Schutzstatus S wurde 2022 erstmals in der Schweiz aktiviert, um Flüchtlingen aus der Ukraine schnell und unbürokratisch Schutz zu gewähren. Die Schweiz reagierte vorbildlich und gehörte zu den ersten Ländern, die eine Aufenthaltsbewilligung mit folgenden Rechten gewährten:
• Aufenthaltsgenehmigung für ein Jahr (mit Verlängerungsmöglichkeit)
• Zugang zu Sozialhilfe und medizinischer Versorgung
• Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
• Möglichkeit zum Familiennachzug

In den ersten Monaten funktionierte dieses System effizient. Dokumente wurden schnell überprüft, Bewilligungen erteilt, und Unterkünfte sowie soziale Hilfen bereitgestellt. Doch nach einem Jahr traten signifikante Probleme auf, die sich negativ auf die Integration und die Wahrnehmung der Flüchtlinge auswirkten. Zudem wurde die politische Debatte zunehmend von der Frage dominiert, ob der S-Status langfristig sinnvoll ist.
Aktuell verfügen rund 66'000 Personen über den Schutzstatus S in der Schweiz. Von diesen sind etwa 20% erwerbstätig.
Probleme und Herausforderungen:
1. Unzureichende Sprachförderung
o Viele Gemeinden bieten nur Sprachkurse bis Sprachniveau A2 an, was für eine nachhaltige Integration unzureichend ist.
o Die bestehenden Kurse sind oft uneffektiv und nicht praxisorientiert.
2. Fehlende Integration in den Arbeitsmarkt und Ausbildungssystem
o Der Bewerbungsprozess in der Schweiz unterscheidet sich stark von dem in Nicht-EU-Ländern.
o Es gibt keine verpflichtenden Arbeitsmarkt- und Ausbildungsintegration-Kurse, die Flüchtlinge auf eine Bewerbung in der Schweiz vorbereiten.
3. Bürokratische Ineffizienz bei der Jobsuche und Ausbildungssuche
o Flüchtlinge werden zwischen Gemeinden, RAV und Jobbüros hin- und hergeschickt, was oft 1–3 Jahre dauert.
o Zuständigkeiten sind unklar, was zu Zeitverlusten und unnötigen Ausgaben führt.
4. Fehlende Planungssicherheit für Unternehmen und Flüchtlinge
o Der S-Status kann jederzeit aufgehoben werden, was Unternehmen und Ausbildungsbetriebe abschreckt, Flüchtlinge einzustellen.
o Arbeitgeber und Ausbildungsstätten investieren ungern in Personen, die möglicherweise bald zurückkehren müssen.

Mögliche Massnahmen zur Optimierung:
1. Effizientere Sprachförderung
o Einführung von standardisierten Sprachkursen bis B1 für alle Flüchtlinge, die vom Bund finanziert und qualitätsgesichert sind.
o Bereitstellung von B2- und C1-Kursen für motivierte Flüchtlinge, die sich in den Arbeitsmarkt und das Ausbildungssystem integrieren möchten.
o Integration von kulturellen und arbeitsmarktrelevanten Inhalten in die Sprachkurse (Schweizer Mentalität, Verhalten in der Arbeitswelt, gesellschaftliche Erwartungen).
2. Direkt unterstützende Strukturen für die Jobsuche und Ausbildungssuche
o Gemeinden erhalten spezialisierte Berater, die Flüchtlinge direkt bei Bewerbungen, CV-Erstellung, Lehrstellen- und Ausbildungsplatzsuche unterstützen.
o Vermeidung von ineffektiven Verwaltungswegen (kein mehrfaches Weiterverweisen zwischen RAV, Gemeinde und Jobbüros).
3. Umwandlung des S-Status in eine B-Bewilligung für arbeitende und/oder sich in Ausbildung befindende Flüchtlinge
o Wer eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle findet, sollte nach einer gewissen Zeit eine B-Bewilligung erhalten, um Unternehmen und Bildungsinstitutionen Planungssicherheit zu geben.
Dies würde Flüchtlingen eine langfristige Perspektive bieten, Unternehmen Investitionssicherheit geben und Sozialhilfe-Ausgaben reduzieren.
4. Schaffung eines gezielten Job- und Ausbildungsprogramms für Flüchtlinge
o Der Bund arbeitet mit den Kantonen, Unternehmen und Bildungseinrichtungen zusammen, um Arbeits- und Ausbildungsplätze gezielt für Flüchtlinge in Berufen zu schaffen, in denen Fachkräftemangel herrscht (z. B. Pflege, Bau, IT, Gastronomie).
o Nach einer erfolgreichen Probezeit sollte eine Möglichkeit bestehen, in eine reguläre Arbeitsstelle oder Ausbildung überzugehen.
o Das System reduziert den Fachkräftemangel und hilft bei der Integration von Flüchtlingen.
o Die Kosten für die Probezeit werden vom Bund übernommen, um das Risiko für Unternehmen und Ausbildungsbetriebe zu minimieren und Flüchtlingen eine echte Chance auf Integration zu geben.
o Auch wenn dies kurzfristig mehr Kosten verursacht, sorgt es langfristig dafür, dass Flüchtlinge arbeiten, Steuern zahlen und zur Wirtschaft beitragen, wodurch sich die Investitionen refinanzieren.

Warum?
Durch diese Massnahmen wird die Integration beschleunigt, Bürokratie abgebaut, Sozialausgaben gesenkt und Unternehmen sowie Bildungsinstitutionen erhalten qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsinteressierte. Eine effizientere Gestaltung des S-Status ist somit im Interesse aller: der Flüchtlinge, der Wirtschaft und der Schweizer Gesellschaft.
Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Unternehmen und Bildungsinstitutionen zur gezielten Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für Flüchtlinge stellt eine nachhaltige Lösung dar. Die Übernahme der Probezeitkosten durch den Bund gibt den Unternehmen und Ausbildungsbetrieben Planungssicherheit und reduziert das Risiko, während es langfristig die Wirtschaft stärkt und die Sozialkosten senkt, wenn Flüchtlinge arbeiten.
Diese Vorschläge bieten eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten und sollten schnellstmöglich umgesetzt werden.
Darüber hinaus könnte dieses System nach einer erfolgreichen Umsetzung nicht nur in der Schweiz funktionieren, sondern auch als Vorbildmodell für die gesamte Europäische Union dienen. Eine koordinierte Umsetzung auf EU-Ebene könnte die Integration von Flüchtlingen in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt nachhaltig verbessern und ein einheitliches, effizientes Vorgehen schaffen.

Timeline

19.03.25

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